Integrationsverfahren Polizei / Integrierte Vorgangsbearbeitung Polizei (IGVP)
Polizei-Abkürzungen
Das Integrationsverfahren Polizei (IGVP) ist das Vorgangsbearbeitungssystem der Bayerischen Polizei und wird für die Erfassung und Bearbeitung polizeilicher Vorgänge eingesetzt. Die offizielle Bezeichnung lautet Integrationsverfahren Polizei, während die Formulierung „Integrierte Vorgangsbearbeitung Polizei“ in den von mir geprüften offiziellen bayerischen Quellen nicht als ausgeschriebene Bezeichnung der Abkürzung IGVP verwendet wird. Das System ging 1999 bei der Bayerischen Polizei flächendeckend in Betrieb und gehört seitdem zur täglichen digitalen Vorgangsbearbeitung. Darin können beispielsweise Informationen zu Straftaten, Ermittlungen und anderen polizeilichen Sachverhalten erfasst und weiterverarbeitet werden. Dadurch unterstützt IGVP sowohl die Schutzpolizei als auch die Kriminalpolizei bei ihrer täglichen Sachbearbeitung.
Die im IGVP gespeicherten Daten können außerdem für Recherchen und bestimmte polizeiliche Auswertungen genutzt werden. Dabei handelt es sich um einen dynamischen Datenbestand, der sich durch laufende Ermittlungen, neue Erkenntnisse und Qualitätssicherungsmaßnahmen nachträglich verändern kann. IGVP-Daten sind deshalb von der Polizeilichen Kriminalstatistik zu unterscheiden, die nach eigenen bundeseinheitlichen Regeln erstellt wird. Zwischen 2018 und 2024 wurde das System bei der Bayerischen Polizei technisch weiterentwickelt und die erneuerte Recherche, Vorgangserfassung und Vorgangsbearbeitung schrittweise ausgerollt. Wenn du dich bei der Bayerischen Polizei bewirbst oder dort deine Ausbildung beziehungsweise dein Studium absolvierst, solltest du IGVP deshalb als wichtiges digitales Arbeitsmittel für die polizeiliche Vorgangsbearbeitung einordnen können.
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