Identitätsfeststellung (IDF)
Polizei-Abkürzungen
Die Identitätsfeststellung (IDF) ist eine häufige polizeiliche Maßnahme, mit der die Identität einer Person zuverlässig festgestellt wird. Dabei werden in der Regel Personalien wie Name, Geburtsdatum und Anschrift überprüft, häufig anhand eines Personalausweises oder Reisepasses. Welche Rechtsgrundlage gilt, hängt davon ab, warum die Polizei die Identität feststellen möchte. Zur Gefahrenabwehr ergeben sich entsprechende Befugnisse aus den Polizeigesetzen des Bundes oder der Länder. Bei der Bundespolizei regelt beispielsweise § 23 Bundespolizeigesetz, unter welchen Voraussetzungen die Identität einer Person festgestellt werden darf.
Geht es dagegen um die Aufklärung einer bereits begangenen Straftat, richtet sich die Identitätsfeststellung insbesondere nach § 163b Strafprozessordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen darf eine Person dabei auch festgehalten oder zur Dienststelle gebracht werden, wenn sich ihre Identität anders nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten feststellen lässt. Je nach Rechtsgrundlage können außerdem eine Durchsuchung nach Identitätspapieren oder erkennungsdienstliche Maßnahmen zulässig sein. Für dich als Polizeibewerber ist besonders wichtig, zwischen einer Identitätsfeststellung zur Gefahrenabwehr und einer Maßnahme zur Strafverfolgung unterscheiden zu können. Die Kurzform IDF ist eine gebräuchliche polizeiliche Abkürzung, während die gesetzlichen Vorschriften in der Regel den vollständigen Begriff „Identitätsfeststellung“ verwenden.
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