Hessische Polizeilaufbahnverordnung (HPolLVO)
Polizei-Abkürzungen
Die Hessische Polizeilaufbahnverordnung (HPolLV) regelt wichtige laufbahnrechtliche Fragen für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des Landes Hessen. Die amtliche Abkürzung lautet HPolLV, nicht HPolLVO. Die Verordnung bestimmt unter anderem, welche Laufbahngruppen und Ämter es im hessischen Polizeivollzugsdienst gibt und welche Voraussetzungen für Einstellung und Vorbereitungsdienst gelten. Außerdem enthält sie Vorschriften zum Auswahlverfahren, zur Probezeit, Fortbildung, dienstlichen Beurteilung und Beförderung. Für Bewerber ist besonders relevant, dass die HPolLV auch besondere Einstellungsvoraussetzungen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst festlegt.
Der Polizeivollzugsdienst in Hessen gliedert sich nach der HPolLV in den gehobenen und den höheren Dienst. Im gehobenen Dienst gehören dazu beispielsweise die Ämter Polizeikommissar, Polizeioberkommissar und Polizeihauptkommissar sowie die entsprechenden Ämter der Kriminalpolizei. Die Verordnung regelt darüber hinaus Möglichkeiten des Aufstiegs und den Wechsel zwischen Schutzpolizei und Kriminalpolizei. Damit begleitet sie Polizeibeamte nicht nur beim Berufseinstieg, sondern auch bei ihrer weiteren beruflichen Entwicklung und bei Beförderungen. Wenn du dich bei der Polizei Hessen bewirbst, solltest du die HPolLV deshalb als zentrale laufbahnrechtliche Grundlage kennen und von allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften sowie den polizeilichen Befugnisnormen des HSOG unterscheiden können.
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