Haftbefehl (HB)
Polizei-Abkürzungen
Ein Haftbefehl (HB) ist eine richterliche Anordnung, aufgrund der eine Person festgenommen und in Haft genommen werden kann. Besonders wichtig ist der Haftbefehl im Zusammenhang mit der Untersuchungshaft. Nach der Strafprozessordnung setzt diese grundsätzlich voraus, dass ein Beschuldigter einer Straftat dringend verdächtig ist und ein gesetzlicher Haftgrund besteht. Zu den typischen Haftgründen gehören Flucht, Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr, unter besonderen Voraussetzungen auch Wiederholungsgefahr. Ein Haftbefehl muss unter anderem Angaben zum Beschuldigten, zur vorgeworfenen Tat und zum jeweiligen Haftgrund enthalten.
Für die Polizeiarbeit ist ein Haftbefehl besonders bei Fahndungen und Festnahmen von Bedeutung. Treffen Polizeibeamte eine zur Festnahme ausgeschriebene Person an, können sie den bestehenden Haftbefehl vollstrecken und die Person festnehmen. Anschließend gelten gesetzlich geregelte Vorgaben zur Belehrung und zur Vorführung vor einen Richter. Ein Haftbefehl führt dabei nicht zwangsläufig dauerhaft zur Untersuchungshaft, denn sein Vollzug kann unter bestimmten Voraussetzungen gegen weniger einschneidende Maßnahmen ausgesetzt oder der Haftbefehl später aufgehoben werden. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung HB deshalb kennen und den Haftbefehl als richterliche Anordnung einordnen können, die für Fahndung, Festnahme und Strafverfahren eine wichtige Rolle spielt.
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