Häusliche Gewalt (HG)
Polizei-Abkürzungen
Häusliche Gewalt (HG) umfasst Gewalthandlungen zwischen Menschen, die in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung stehen oder standen. Dazu können körperliche, sexuelle und psychische Gewalt sowie Bedrohungen und Nachstellungen gehören. Häusliche Gewalt kann zwischen aktuellen oder ehemaligen Partnern ebenso auftreten wie innerhalb anderer familiärer Beziehungen. Für die Polizei sind solche Einsätze besonders anspruchsvoll, weil häufig eine akute Gefahrensituation beurteilt und gleichzeitig der Schutz betroffener Personen sichergestellt werden muss. Je nach Lage nimmt die Polizei beispielsweise Strafanzeigen auf, dokumentiert Verletzungen und andere Beweismittel und trifft Maßnahmen zur Abwehr weiterer Gefahren.
Besteht die Gefahr weiterer Gewalttaten, kann die Polizei auf Grundlage des jeweiligen Landespolizeirechts beispielsweise eine gewaltausübende Person aus der Wohnung verweisen und ein zeitlich begrenztes Rückkehrverbot aussprechen. In manchen Bundesländern sind zusätzlich vorübergehende Kontakt- oder Näherungsverbote möglich. Ergänzend können Betroffene beim zuständigen Gericht Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen. Polizeiliche Sofortmaßnahmen und gerichtlicher Gewaltschutz sind deshalb voneinander zu unterscheiden, greifen in der Praxis aber häufig ineinander. Als Polizeibewerber solltest du HG deshalb als wichtigen Einsatz- und Ermittlungsbereich kennen, bei dem Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Opferschutz und ein besonders sensibles Vorgehen zusammenkommen.
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