Grundgesetz (GG)
Polizei-Abkürzungen
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und bildet die Grundlage der staatlichen Ordnung. Es wurde am 23. Mai 1949 ausgefertigt und enthält unter anderem die Grundrechte sowie grundlegende Regeln über Bund, Länder und staatliche Institutionen. Zu den besonders wichtigen Grundrechten gehören die Menschenwürde, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Gleichheit vor dem Gesetz und die Versammlungsfreiheit. Für die Polizei sind diese Vorgaben unmittelbar bedeutsam, weil die Grundrechte nach Artikel 1 Absatz 3 GG auch die vollziehende Gewalt binden. Polizeiliches Handeln muss deshalb immer auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen und die verfassungsrechtlich geschützten Rechte der Betroffenen beachten.
Im Polizeialltag begegnet dir das Grundgesetz beispielsweise bei Identitätsfeststellungen, Freiheitsentziehungen, Versammlungen oder Durchsuchungen von Wohnungen. Artikel 13 GG schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung und stellt für Durchsuchungen besondere Anforderungen auf. Auch Artikel 20 GG ist wichtig, denn danach sind die vollziehende Gewalt und damit auch die Polizei an Gesetz und Recht gebunden. Das Grundgesetz schützt Bürger also nicht nur vor ungerechtfertigten staatlichen Eingriffen, sondern legt zugleich den rechtlichen Rahmen fest, innerhalb dessen die Polizei ihre Aufgaben erfüllen darf. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung GG deshalb kennen und das Grundgesetz als wichtigste Grundlage für Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und rechtmäßiges polizeiliches Handeln einordnen können.
Einstellungstest Polizei üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest bei der Polizei. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick. Geeignet für Ausbildung und Studium bei allen 16 Landespolizeien, der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA).
empfohlen von:
