Grenzübergangsstelle (GÜSt)
Polizei-Abkürzungen
Eine Grenzübergangsstelle (GÜSt) ist ein offiziell zugelassener Ort, an dem die Grenze für den grenzüberschreitenden Personenverkehr überschritten werden darf. Grenzübergangsstellen können sich beispielsweise an Flughäfen, Seehäfen oder Straßen- und Bahnverbindungen befinden. Besonders wichtig sind sie an den Schengen-Außengrenzen, an denen Ein- und Ausreisekontrollen durchgeführt werden. Die Bundespolizei überprüft dort unter anderem Reisedokumente und kontrolliert, ob die Voraussetzungen für eine Einreise nach Deutschland erfüllt sind. Welche Stellen als Grenzübergangsstellen zugelassen oder geschlossen werden, wird auf Bundesebene festgelegt.
Für Ausländer bestimmt § 13 Aufenthaltsgesetz grundsätzlich, dass Ein- und Ausreisen nur an zugelassenen Grenzübergangsstellen und innerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden erfolgen dürfen, soweit keine Ausnahme gilt. Die Bundespolizei legt für die einzelnen Grenzübergangsstellen im Benehmen mit dem zuständigen Hauptzollamt die Verkehrsstunden fest. Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem eine Grenzerlaubnis erteilt werden, die einen Grenzübertritt außerhalb einer zugelassenen GÜSt ermöglicht. Für dich als Bewerber bei der Bundespolizei ist der Begriff besonders wichtig, weil grenzpolizeiliche Kontrollen zu den klassischen Aufgabenbereichen der Bundespolizei gehören. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung GÜSt deshalb kennen und die Grenzübergangsstelle als offiziell zugelassenen Ort für den kontrollierten grenzüberschreitenden Verkehr einordnen können.
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