Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
Polizei-Abkürzungen
Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) dient dem zivilrechtlichen Schutz von Menschen vor Gewalt und Nachstellungen. Sein vollständiger Titel lautet Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen. Auf Antrag einer betroffenen Person kann das Gericht Schutzmaßnahmen anordnen, wenn beispielsweise Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung widerrechtlich verletzt wurden. Möglich sind unter anderem Kontakt-, Näherungs- und Betretungsverbote. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine verletzte Person außerdem verlangen, eine zuvor gemeinsam genutzte Wohnung vorübergehend allein zu nutzen.
Für die Polizeiarbeit ist das GewSchG besonders bei häuslicher Gewalt und Stalking von Bedeutung. In akuten Gefahrensituationen kann die Polizei zunächst auf Grundlage des jeweiligen Landesrechts Maßnahmen wie eine Wohnungsverweisung oder ein zeitlich begrenztes Rückkehrverbot treffen. Die längerfristigen Schutzanordnungen nach dem GewSchG erlässt dagegen das zuständige Gericht. Wer einer bestimmten vollstreckbaren Schutzanordnung nach dem GewSchG zuwiderhandelt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung GewSchG deshalb kennen und das Gesetz als wichtige Grundlage für den gerichtlichen Schutz vor Gewalt und Nachstellungen einordnen können.
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