Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Polizei-Abkürzungen
Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) enthält die grundlegenden Vorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Deutschland. Es gilt sowohl für Ordnungswidrigkeiten nach Bundesrecht als auch nach Landesrecht. Das OWiG definiert, wann eine Handlung als Ordnungswidrigkeit gilt, und regelt unter anderem Geldbußen, Zuständigkeiten und den Ablauf des Bußgeldverfahrens. Bei geringfügigen Verstößen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld ausgesprochen werden. In anderen Fällen kann die zuständige Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid erlassen, gegen den der Betroffene Einspruch einlegen kann.
Für dich als angehenden Polizeibeamten ist das OWiG besonders wichtig, weil die Polizei bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten eine zentrale Rolle spielt. Du kannst beispielsweise Verstöße feststellen, Personalien aufnehmen, Beweise sichern und den Sachverhalt dokumentieren. § 53 OWiG bestimmt ausdrücklich, dass die Polizei Ordnungswidrigkeiten nach pflichtgemäßem Ermessen erforscht und notwendige unaufschiebbare Maßnahmen trifft. Entsprechend ermächtigte Polizeibeamte dürfen bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten auch Verwarnungen aussprechen und Verwarnungsgelder erheben. Kenntnisse des OWiG helfen dir deshalb vor allem im Verkehrs- und Streifendienst dabei, Ordnungswidrigkeiten rechtssicher zu bearbeiten und sie korrekt von Straftaten abzugrenzen.
Einstellungstest Polizei üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest bei der Polizei. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick. Geeignet für Ausbildung und Studium bei allen 16 Landespolizeien, der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA).
empfohlen von:
