Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG)
Polizei-Abkürzungen
Das Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG) bildet die rechtliche Grundlage für das Ausländerzentralregister in Deutschland. Es regelt, welche Daten im Register gespeichert, verarbeitet und an berechtigte öffentliche Stellen übermittelt werden dürfen. Geführt wird das AZR vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, während das Bundesverwaltungsamt einen Teil der Datenverarbeitung übernimmt. Das Register besteht aus einem allgemeinen Datenbestand und einer gesonderten Visadatei. Ziel ist es insbesondere, Behörden bei ausländer- und asylrechtlichen Aufgaben sowie weiteren gesetzlich festgelegten Aufgaben mit den erforderlichen Informationen zu unterstützen.
Für die Polizei ist das AZRG wichtig, weil es unter bestimmten Voraussetzungen die Übermittlung von Daten an die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und Polizeivollzugsbehörden der Länder erlaubt. Solche Daten können beispielsweise für grenzpolizeiliche Aufgaben, zur Strafverfolgung oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit benötigt werden. Das Gesetz regelt außerdem, welche Behörden am automatisierten Abrufverfahren teilnehmen dürfen und unter welchen Voraussetzungen Informationen bereitgestellt werden. Ergänzt wird das AZRG durch die AZRG-Durchführungsverordnung (AZRG-DV), die weitere Einzelheiten zur praktischen Führung und Nutzung des Registers festlegt. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung AZRG deshalb kennen und das Gesetz als zentrale Rechtsgrundlage für Speicherung, Austausch und Nutzung von Daten im Ausländerzentralregister einordnen können.
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