Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Polizei-Abkürzungen
Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt den Aufbau und wichtige organisatorische Grundlagen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Es bestimmt unter anderem, welche Arten von Gerichten es gibt und welche Aufgaben ihnen zugewiesen sind. Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof. Das GVG enthält außerdem Vorschriften zur Besetzung der Gerichte, zur Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen und zur Organisation der Staatsanwaltschaften. Für Strafverfahren legt es gemeinsam mit anderen Gesetzen fest, welches Gericht abhängig von Art und Schwere einer Straftat zuständig ist.
Für die Polizeiarbeit ist das GVG vor allem deshalb wichtig, weil Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte bei der Strafverfolgung eng zusammenarbeiten. Während die Polizei zahlreiche Ermittlungsmaßnahmen praktisch durchführt, leitet grundsätzlich die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren und entscheidet später über die Erhebung der öffentlichen Klage. Das GVG regelt unter anderem, bei welchen Gerichten Staatsanwälte und Amtsanwälte ihre Aufgaben wahrnehmen. Bei besonders schweren Staatsschutzverfahren kann außerdem der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zuständig sein. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung GVG deshalb kennen und das Gerichtsverfassungsgesetz als zentrale Rechtsgrundlage für Aufbau und Zuständigkeiten der ordentlichen Gerichte sowie die Organisation der Staatsanwaltschaft einordnen können.
Einstellungstest Polizei üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest bei der Polizei. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick. Geeignet für Ausbildung und Studium bei allen 16 Landespolizeien, der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA).
empfohlen von:
