Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Polizei-Abkürzungen
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) ist die oberste Strafverfolgungsbehörde des Bundes. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Verfolgung besonders schwerwiegender Straftaten gegen die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands. Dazu zählen insbesondere Verfahren wegen Terrorismus und Spionage sowie Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Welche Verfahren in seine Zuständigkeit fallen, ist vor allem im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Bei bestimmten Staatsschutzdelikten kann der GBA wegen der besonderen Bedeutung eines Falles die Strafverfolgung übernehmen.
Für die Polizeiarbeit ist der GBA besonders wichtig, weil Polizeibehörden in seinen Ermittlungsverfahren zahlreiche praktische Maßnahmen durchführen. So können beispielsweise das Bundeskriminalamt oder Landeskriminalämter Fahndungen, Festnahmen, Durchsuchungen und weitere Ermittlungsmaßnahmen übernehmen. Der GBA führt dabei als Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren und kann später Anklage vor dem zuständigen Oberlandesgericht erheben. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Vertretung der Staatsanwaltschaft in Revisionsverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs. Die Zuständigkeiten für Staatsschutzstrafsachen ergeben sich insbesondere aus §§ 120 und 142a GVG. Die Bundesanwaltschaft nennt aktuell Terrorismus, Spionage, Völkerstrafrecht und Revision als ihre zentralen Aufgabenbereiche. Als Polizeibewerber solltest du GBA deshalb als zentrale Strafverfolgungsbehörde des Bundes kennen und ihn klar vom Bundeskriminalamt als Polizeibehörde unterscheiden können.
Einstellungstest Polizei üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest bei der Polizei. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick. Geeignet für Ausbildung und Studium bei allen 16 Landespolizeien, der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA).
empfohlen von:
