gehobener Polizeivollzugsdienst (gPVD)
Polizei-Abkürzungen
Der gehobene Polizeivollzugsdienst (gPVD) ist eine Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes, die beispielsweise bei der Bundespolizei offiziell unter dieser Bezeichnung geführt wird. Der direkte Einstieg erfolgt dort über einen dreijährigen Vorbereitungsdienst in Form eines modularisierten Diplomstudiums. Während dieser Zeit trägst du die Dienstbezeichnung Polizeikommissaranwärter beziehungsweise Polizeikommissaranwärterin. Das Studium vermittelt dir fachliche, rechtliche und praktische Kenntnisse für anspruchsvolle Aufgaben im Polizeidienst. Nach erfolgreichem Abschluss kannst du grundsätzlich in das Eingangsamt Polizeikommissar beziehungsweise Polizeikommissarin übernommen werden.
Zum gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei gehören die Ämter der Besoldungsgruppen A 9 bis A 13. Die Laufbahn reicht vom Polizeikommissar über Polizeioberkommissar und Polizeihauptkommissar bis zum Ersten Polizeihauptkommissar. Mit zunehmender Berufserfahrung kannst du neben Einsatz- und Ermittlungsaufgaben auch verantwortungsvolle Fach- und Führungsaufgaben übernehmen. Bei den Landespolizeien können für vergleichbare Laufbahnen andere Bezeichnungen verwendet werden, beispielsweise Laufbahngruppe 2 oder eine bestimmte Qualifikationsebene. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung gPVD deshalb vor allem als Bezeichnung für eine Laufbahn mit Hochschulstudium und guten Entwicklungs- und Führungsmöglichkeiten innerhalb des Polizeivollzugsdienstes einordnen können. Für die Bundespolizei sind der dreijährige Vorbereitungsdienst sowie die Ämter von A 9 bis A 13 aktuell in der Bundespolizei-Laufbahnverordnung geregelt.
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