Freiwilliger Polizeidienst (FPD)
Polizei-Abkürzungen
Der Freiwillige Polizeidienst (FPD) ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, die Polizei ehrenamtlich bei bestimmten Aufgaben zu unterstützen. Ein aktuelles Beispiel ist Hessen, wo freiwillige Polizeihelferinnen und Polizeihelfer vor allem sichtbare Präsenz zeigen, Beobachtungen zur öffentlichen Sicherheit melden und Gespräche mit Bürgern führen. Sie sind beispielsweise als Fußstreifen in Wohngebieten, öffentlichen Anlagen oder Fußgängerzonen unterwegs. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine polizeiliche Ausbildung, die unter anderem rechtliche Grundlagen, soziale und interkulturelle Kompetenz sowie praktisches Einsatztraining umfasst. Die Freiwilligen ergänzen die Arbeit der regulären Polizeibeamten, ersetzen den professionellen Polizeivollzugsdienst aber nicht.
Welche Befugnisse freiwillige Polizeihelfer besitzen, richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes. In Hessen dürfen sie beispielsweise Personen befragen, unter bestimmten Voraussetzungen die Identität feststellen und vorübergehende Platzverweise aussprechen, jedoch keine Personen oder Sachen durchsuchen und nicht in die persönliche Freiheit eingreifen. Die Tätigkeit wird dort ehrenamtlich ausgeübt und mit einer Aufwandsentschädigung vergütet. Bei der aktuellen hessischen Polizei wird für den Freiwilligen Polizeidienst auch die Abkürzung FPolD verwendet, weshalb FPD nicht als bundesweit einheitliche amtliche Kurzform verstanden werden sollte. Als Polizeibewerber solltest du den Freiwilligen Polizeidienst deshalb als unterstützendes Ehrenamt kennen und klar vom regulären Polizeivollzugsdienst unterscheiden können.
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