Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Polizei-Abkürzungen
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) regelt die Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Ihr offizieller Titel lautet Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Sie bestimmt unter anderem, welche Fahrzeuge zugelassen sein müssen und wie ein Zulassungsverfahren abläuft. Außerdem enthält sie Vorschriften zu Kennzeichen, Zulassungsbescheinigungen, Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung sowie zur internetbasierten Fahrzeugzulassung. Auch besondere Kennzeichen, beispielsweise für Oldtimer oder elektrisch betriebene Fahrzeuge, werden in der FZV geregelt.
Für die Polizeiarbeit ist die FZV besonders bei Verkehrskontrollen von Bedeutung. Polizeibeamte können beispielsweise überprüfen, ob ein Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist und ob die vorgeschriebenen Kennzeichen richtig angebracht und lesbar sind. Die Verordnung schreibt unter anderem vor, dass Kennzeichenschilder nicht verdeckt oder unzulässig verändert sein dürfen. Auch besondere Kennzeichen von Fahrzeugen der Bundespolizei und anderer staatlicher Stellen sind in der FZV geregelt. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung FZV deshalb kennen und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung als zentrale Rechtsvorschrift für Fahrzeugzulassung, Kennzeichen und Zulassungsdokumente einordnen können.
Einstellungstest Polizei üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest bei der Polizei. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick. Geeignet für Ausbildung und Studium bei allen 16 Landespolizeien, der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA).
empfohlen von:
