Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Polizei-Abkürzungen
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt wichtige Voraussetzungen für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr in Deutschland. Ihr offizieller Titel lautet Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Sie bestimmt unter anderem, für welche Kraftfahrzeuge eine Fahrerlaubnis erforderlich ist und welche Fahrerlaubnisklassen es gibt. Außerdem enthält sie Vorschriften zu Mindestalter, Fahreignung, Sehvermögen sowie zur theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Auch Regelungen zur Erteilung, Verlängerung, Beschränkung und Entziehung von Fahrerlaubnissen gehören zu ihrem Inhalt.
Für die Polizeiarbeit ist die FeV besonders im Verkehrs- und Streifendienst von Bedeutung. Bei einer Verkehrskontrolle kann beispielsweise geprüft werden, ob ein Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnisklasse besitzt und vorgeschriebene Nachweise mitführt. Auch Fragen zur Fahreignung, etwa im Zusammenhang mit Alkohol, Cannabis, Betäubungsmitteln oder bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, werden in der FeV näher geregelt. Dabei ist wichtig, dass Entscheidungen über Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis grundsätzlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde liegen, während die Polizei entsprechende Sachverhalte feststellen und weitergeben kann. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung FeV deshalb kennen und die Fahrerlaubnis-Verordnung als eine zentrale Rechtsvorschrift für Fahrerlaubnis, Fahreignung und Fahrerlaubnisklassen einordnen können.
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