Erster Polizeihauptkommissar / Erste Polizeihauptkommissarin (EPHK / EPHKin)
Polizei-Abkürzungen
Erster Polizeihauptkommissar beziehungsweise Erste Polizeihauptkommissarin (EPHK / EPHKin) ist eine Amtsbezeichnung im Polizeivollzugsdienst. Bei der Bundespolizei ist das Amt der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet und bildet das höchste Amt des gehobenen Polizeivollzugsdienstes. Auch bei verschiedenen Landespolizeien wird die Amtsbezeichnung verwendet, beispielsweise bei der Bayerischen Polizei. EPHK und EPHKin sind in der Regel erfahrene Polizeiführungskräfte, die bereits mehrere berufliche Stationen und Beförderungen durchlaufen haben. Die Amtsbezeichnung erreichst du deshalb nicht unmittelbar nach deinem Studium, sondern erst im weiteren Verlauf deiner Polizeikarriere.
Welche Aufgaben ein EPHK oder eine EPHKin übernimmt, hängt vom jeweiligen Dienstposten und von der Polizeibehörde ab. Möglich sind beispielsweise die Leitung einer Polizeiinspektion oder Polizeistation sowie andere verantwortungsvolle Führungs- und Fachaufgaben. Dabei können Personalführung, Einsatzorganisation, Dienstaufsicht und die Koordination polizeilicher Aufgaben zum Tätigkeitsbereich gehören. Wichtig ist die Abgrenzung zum Polizeirat beziehungsweise zur Polizeirätin, denn dieses ebenfalls mit A 13 bewertete Amt gehört bei der Bundespolizei bereits zum höheren Polizeivollzugsdienst. Als Polizeibewerber solltest du EPHK und EPHKin deshalb als Amtsbezeichnungen für besonders erfahrene Polizeibeamte im gehobenen beziehungsweise vergleichbaren Laufbahnbereich einordnen können.
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