Erster Kriminalhauptkommissar / Erste Kriminalhauptkommissarin (EKHK / EKHKin)
Polizei-Abkürzungen
Erster Kriminalhauptkommissar beziehungsweise Erste Kriminalhauptkommissarin (EKHK / EKHKin) ist eine Amtsbezeichnung im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst. Beim Bund ist das Amt der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet und bildet das höchste Amt des gehobenen Kriminaldienstes. Auch bei verschiedenen Landespolizeien wird die Amtsbezeichnung in der Besoldungsgruppe A 13 verwendet. Ein EKHK oder eine EKHKin verfügt in der Regel bereits über umfangreiche Berufserfahrung und hat zuvor mehrere Beförderungsstufen durchlaufen. Die Amtsbezeichnung begegnet dir deshalb vor allem bei erfahrenen Führungskräften und Spezialisten innerhalb der Kriminalpolizei.
Welche konkreten Aufgaben mit dem Amt verbunden sind, hängt vom jeweiligen Dienstposten und von der Polizeibehörde ab. Möglich sind beispielsweise Führungsaufgaben in kriminalpolizeilichen Dienststellen, die Leitung von Arbeitsbereichen oder verantwortungsvolle Fachaufgaben. Wichtig ist die Abgrenzung zum Kriminalrat oder zur Kriminalrätin, denn dieses ebenfalls mit A 13 bewertete Amt gehört beim Bund bereits zum höheren Kriminaldienst. Wenn du deine Karriere bei der Kriminalpolizei beginnst, erreichst du die Amtsbezeichnung EKHK daher nicht direkt nach dem Studium, sondern grundsätzlich erst im weiteren Verlauf deiner beruflichen Entwicklung. Als Polizeibewerber solltest du EKHK und EKHKin deshalb als Amtsbezeichnungen für besonders erfahrene Beamte im gehobenen beziehungsweise vergleichbaren kriminalpolizeilichen Laufbahnbereich einordnen können.
Einstellungstest Polizei üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest bei der Polizei. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick. Geeignet für Ausbildung und Studium bei allen 16 Landespolizeien, der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA).
empfohlen von:
