Ermittlungskommission (EK)
Eine Ermittlungskommission (EK) ist eine speziell eingerichtete Einheit der Polizei, die umfangreiche oder besonders bedeutende Ermittlungsverfahren bearbeitet. Sie wird häufig gebildet, wenn zahlreiche Straftaten zusammenhängen, viele Spuren ausgewertet werden müssen oder ein Verfahren einen hohen Ermittlungsaufwand erfordert. Die beteiligten Polizeibeamten bündeln Erkenntnisse, vernehmen Zeugen und Tatverdächtige, werten Beweismittel aus und koordinieren weitere Ermittlungsmaßnahmen. Dabei können Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der Kriminalpolizei zusammenarbeiten. Bei strafrechtlichen Ermittlungen erfolgt die Arbeit in enger Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Eine Ermittlungskommission ist in der Regel für einen bestimmten Fall oder einen größeren Ermittlungskomplex eingerichtet und gehört nicht zwingend dauerhaft zur normalen Aufbauorganisation einer Polizeibehörde. Beispiele sind Ermittlungen zu Serien von Einbrüchen, schweren Gewalttaten, organisiert begangenen Straftaten oder anderen komplexen Delikten. Nach Abschluss der besonderen Ermittlungsaufgabe kann die Kommission wieder aufgelöst werden. Die Bezeichnungen und Abkürzungen unterscheiden sich zwischen den Polizeibehörden, neben EK wird beispielsweise auch EKO für Ermittlungskommission verwendet. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung EK deshalb kennen und eine Ermittlungskommission als speziell zusammengestellte Einheit für umfangreiche und komplexe Ermittlungsverfahren einordnen können.
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