Ermittlungsgruppe (EG)
Polizei-Abkürzungen
Eine Ermittlungsgruppe (EG) ist eine speziell zusammengestellte Gruppe von Polizeibeamten, die sich mit einem bestimmten Ermittlungsverfahren oder einem besonderen Kriminalitätsphänomen beschäftigt. Sie kann eingerichtet werden, wenn ein Fall besonders umfangreich ist oder eine größere Zahl zusammenhängender Straftaten bearbeitet werden muss. Die beteiligten Ermittler bündeln Informationen, werten Spuren und Beweismittel aus und überprüfen mögliche Zusammenhänge zwischen einzelnen Taten. Je nach Ermittlungsverfahren können auch Spezialisten aus unterschiedlichen Fachdienststellen oder weitere Polizeibehörden beteiligt sein. Häufig erhält eine EG zusätzlich einen eigenen Namen, der sich auf den jeweiligen Fall oder den Ermittlungsgegenstand bezieht.
Ermittlungsgruppen können beispielsweise nach schweren Gewalttaten, Brandstiftungen, umfangreichen Betrugsserien oder anderen komplexen Straftaten eingerichtet werden. Bei besonders aufwendigen Verfahren arbeiten die Ermittler eng mit der zuständigen Staatsanwaltschaft zusammen. Eine EG ist dabei normalerweise keine dauerhaft bestehende Polizeidienststelle, sondern wird für eine konkrete Ermittlungsaufgabe gebildet und nach deren Abschluss wieder aufgelöst. Wenn du später bei der Kriminalpolizei arbeitest, kannst du im Laufe deiner Karriere selbst in einer solchen Ermittlungsgruppe eingesetzt werden. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung EG deshalb kennen und sie als speziell gebildete Einheit zur konzentrierten Bearbeitung umfangreicher oder besonderer Ermittlungsverfahren einordnen können.
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