Erkennungsdienst (ED)
Polizei-Abkürzungen
Der Erkennungsdienst (ED) ist ein Bereich der Polizeiarbeit, der sich mit der Feststellung und Dokumentation von Identitätsmerkmalen von Personen beschäftigt. Erkennungsdienstliche Maßnahmen helfen dabei, Personen eindeutig zu identifizieren und Zusammenhänge zwischen Straftaten zu erkennen. Dazu können beispielsweise Lichtbilder, Fingerabdrücke, Körpermessungen und ähnliche Maßnahmen gehören. Eine wichtige rechtliche Grundlage für erkennungsdienstliche Maßnahmen bei Beschuldigten ist § 81b der Strafprozessordnung. Unter den dort genannten Voraussetzungen können solche Maßnahmen auch gegen den Willen des Beschuldigten durchgeführt werden.
Erkennungsdienstliche Daten können beispielsweise mit bereits vorhandenen polizeilichen Beständen abgeglichen werden. Fingerabdrücke spielen dabei eine besonders wichtige Rolle und können mithilfe des Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-Systems mit gespeicherten Fingerabdrücken und Tatortspuren verglichen werden. Der Erkennungsdienst unterstützt dadurch Ermittlungen, Fahndungen und die Identifizierung unbekannter Personen. Die Abkürzung ED wird im Polizeialltag außerdem häufig im Zusammenhang mit Begriffen wie erkennungsdienstliche Behandlung oder erkennungsdienstliche Maßnahmen verwendet. Als Polizeibewerber solltest du ED deshalb kennen und den Erkennungsdienst als wichtigen Bestandteil der Personenidentifizierung und kriminalpolizeilichen Ermittlungsarbeit einordnen können.
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