Einwohnermeldeamt (EMA)
Polizei-Abkürzungen
Das Einwohnermeldeamt (EMA) ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Behörde, die das Melderegister einer Gemeinde oder Stadt führt. Im aktuellen Bundesmeldegesetz wird dafür der Begriff Meldebehörde verwendet. Sie registriert die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnenden Personen und speichert dazu gesetzlich festgelegte Meldedaten. Dazu gehören beispielsweise Name, Geburtsdatum sowie aktuelle und frühere Anschriften. Je nach Kommune werden diese Aufgaben heute häufig von einem Bürgeramt oder Bürgerbüro wahrgenommen.
Für die Polizeiarbeit sind Meldedaten unter anderem bei Ermittlungen, Fahndungen und der Feststellung von Wohnanschriften von Bedeutung. Das Bundesmeldegesetz erlaubt den Meldebehörden unter bestimmten Voraussetzungen, Daten aus dem Melderegister an andere öffentliche Stellen zu übermitteln, ausdrücklich auch an Polizeibehörden. Welche Informationen abgerufen oder übermittelt werden dürfen, richtet sich nach der jeweiligen gesetzlichen Grundlage und dem Zweck der polizeilichen Aufgabe. Die Abkürzung EMA kann dir im polizeilichen Sprachgebrauch oder in älteren Unterlagen für Einwohnermeldeamt begegnen, ist jedoch keine bundesweit einheitliche amtliche Bezeichnung der heutigen Meldebehörden. Als Polizeibewerber solltest du EMA deshalb vor allem mit Melderegister, Anschriftenermittlung und der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Meldebehörden verbinden.
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