Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz (DVO PolG)
Polizei-Abkürzungen
Die Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz (DVO PolG) ist eine ergänzende Rechtsvorschrift zum Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg. Ihr offizieller Titel lautet Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes. Sie konkretisiert verschiedene Regelungen des Polizeigesetzes und enthält Vorgaben für deren praktische Umsetzung. Dazu gehören unter anderem Bestimmungen zur Durchführung einzelner polizeilicher Maßnahmen sowie zum Umgang mit sichergestellten oder beschlagnahmten Sachen und Tieren. Außerdem enthält die DVO PolG Regelungen zur Zusammenarbeit verschiedener Polizeidienststellen.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft Aufgaben, Zuständigkeiten und organisatorische Strukturen innerhalb der Polizei Baden-Württemberg. Die Verordnung enthält beispielsweise Vorschriften zum Landeskriminalamt, zum Polizeipräsidium Einsatz und zu weiteren Einrichtungen des Polizeivollzugsdienstes. Für dich als Polizeibewerber ist wichtig zu verstehen, dass die DVO PolG das eigentliche Polizeigesetz nicht ersetzt, sondern dessen Vorgaben ergänzt und konkretisiert. Wenn du später bei der Polizei Baden-Württemberg arbeitest, können dir ihre Regelungen deshalb insbesondere bei rechtlichen, organisatorischen und dienstlichen Fragen begegnen. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung DVO PolG kennen und sie als ergänzende Verordnung zum Polizeigesetz Baden-Württemberg einordnen können.
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