Cybercrime (CC)
Polizei-Abkürzungen
Cybercrime (CC) bezeichnet Straftaten, bei denen Informations- und Kommunikationstechnik eine zentrale Rolle spielt. Das Bundeskriminalamt unterscheidet dabei zwischen Cybercrime im engeren und im weiteren Sinne. Cybercrime im engeren Sinne umfasst Straftaten, die sich unmittelbar gegen Daten, Computersysteme, das Internet oder andere Datennetze richten. Dazu zählen beispielsweise das Ausspähen oder Abfangen von Daten, Computersabotage und bestimmte Formen des Computerbetrugs. Bei Cybercrime im weiteren Sinne werden Computer oder das Internet dagegen als Tatmittel für andere Straftaten genutzt, etwa bei Betrugsdelikten oder dem illegalen Handel über das Internet.
Für die Polizei ist Cybercrime ein wichtiges und technisch anspruchsvolles Arbeitsfeld, weil Täter häufig überregional oder international agieren und digitale Spuren ausgewertet werden müssen. Die Ermittlungen können deshalb eine enge Zusammenarbeit zwischen örtlichen Polizeidienststellen, Landeskriminalämtern, dem Bundeskriminalamt und ausländischen Sicherheitsbehörden erfordern. Neben Polizeivollzugsbeamten arbeiten in diesem Bereich auch IT-Spezialisten, Forensiker und weitere Fachkräfte. Wenn du dich für Computer, digitale Technik und kriminalpolizeiliche Ermittlungen interessierst, kann die Bekämpfung von Cybercrime für deine spätere Polizeilaufbahn besonders interessant sein. Als Polizeibewerber solltest du die Bezeichnung CC deshalb einordnen und den grundlegenden Unterschied zwischen Cybercrime im engeren und im weiteren Sinne kennen.
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