Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
Polizei-Abkürzungen
Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) regelt die Ahndung zahlreicher Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Ihr ist der Bußgeldkatalog als Anlage beigefügt, in dem für bestimmte Verkehrsverstöße Regelsätze festgelegt sind. Dazu gehören beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Rotlichtverstöße und weitere Zuwiderhandlungen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften. Die festgelegten Beträge sind grundsätzlich Regelsätze und gehen von gewöhnlichen Tatumständen aus. Bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten kann ein Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro vorgesehen sein.
Bei schwerwiegenderen Verstößen können höhere Geldbußen und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fahrverbote vorgesehen sein. Für die Polizei ist die BKatV besonders bei der Verkehrsüberwachung wichtig, da festgestellte Verkehrsverstöße rechtlich richtig eingeordnet und sorgfältig dokumentiert werden müssen. Die endgültige Entscheidung über ein Bußgeld trifft grundsätzlich die zuständige Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren. Je nach Verstoß können außerdem Punkte im Fahreignungsregister eine Rolle spielen, deren Bewertung sich nach weiteren gesetzlichen Vorschriften richtet. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung BKatV deshalb kennen und die Verordnung als wichtige Grundlage für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten einordnen können.
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