Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Polizei-Abkürzungen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig. Es entscheidet über Streitigkeiten auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, sofern dafür nicht ein anderes Gericht zuständig ist. In der Regel wird das BVerwG als Revisionsinstanz tätig und prüft Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte auf ihre Vereinbarkeit mit Bundesrecht. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen entscheidet es auch unmittelbar in erster und letzter Instanz. Seine Entscheidungen tragen dazu bei, das Verwaltungsrecht einheitlich auszulegen und die Rechtsprechung in Deutschland weiterzuentwickeln.
Für die Polizeiarbeit ist das Bundesverwaltungsgericht wichtig, weil auch polizeiliche und beamtenrechtliche Entscheidungen Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren sein können. Bürger können beispielsweise bestimmte Maßnahmen oder Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen lassen, wenn sie sich dadurch in ihren Rechten verletzt sehen. Auch für Polizeibeamte können verwaltungsgerichtliche Entscheidungen etwa bei dienstrechtlichen Fragen von Bedeutung sein. Das BVerwG ist vom Bundesgerichtshof (BGH) zu unterscheiden, der vor allem für Zivil- und Strafsachen zuständig ist, sowie vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das über verfassungsrechtliche Fragen entscheidet. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung BVerwG deshalb kennen und das Gericht als höchste Instanz der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit einordnen können.
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