Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG)
Polizei-Abkürzungen
Das Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG) enthält besondere beamtenrechtliche Vorschriften für Polizeivollzugsbeamte des Bundes. Es gilt unter anderem für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und des kriminalpolizeilichen Vollzugsdienstes des Bundes. Ergänzend gelten die allgemeinen Vorschriften für Bundesbeamte, soweit das BPolBG keine besonderen Regelungen enthält. Das Gesetz unterscheidet bei der Bundespolizei zwischen den Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes. Außerdem enthält es besondere Vorschriften zur Ausbildung und zur Polizeidienstunfähigkeit.
Für dich als Bewerber ist das BPolBG interessant, weil darin wichtige Rahmenbedingungen für deine spätere Laufbahn als Polizeivollzugsbeamter geregelt sind. So bestimmt das Gesetz beispielsweise, dass die Ausbildung auf eine Verwendung im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei und in entsprechenden Laufbahnen der Landespolizeien vorbereiten soll. Auch besondere Regelungen zum Ruhestand und zum Freizeitausgleich bei länger dauernden Einsätzen und Übungen finden sich im BPolBG. Das Bundespolizeibeamtengesetz ist dabei vom Bundespolizeigesetz (BPolG) zu unterscheiden, das vor allem die Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei regelt. Als Bewerber bei der Bundespolizei solltest du die Abkürzung BPolBG deshalb kennen und das Gesetz als wichtige Grundlage für die besonderen beamtenrechtlichen Regelungen im Polizeivollzugsdienst des Bundes einordnen können.
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