Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
Polizei-Abkürzungen
Das Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) regelt die Aufgaben und Befugnisse des Bundeskriminalamts sowie die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten. Es bestimmt die Stellung des BKA als Zentralstelle für die deutsche Kriminalpolizei. Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben gehören unter anderem der kriminalpolizeiliche Informationsaustausch, die internationale Zusammenarbeit und bestimmte Aufgaben der Strafverfolgung. Unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen darf das BKA außerdem Gefahren des internationalen Terrorismus abwehren. Auch der Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes und Aufgaben im Zeugenschutz sind im BKAG geregelt.
Ein großer Teil des Gesetzes beschäftigt sich mit der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten. Dabei legt das BKAG fest, unter welchen Voraussetzungen das Bundeskriminalamt Informationen nutzen und mit anderen Polizeibehörden oder Sicherheitsbehörden austauschen darf. Für die Polizeiarbeit ist das Gesetz besonders wichtig, wenn Ermittlungen mehrere Bundesländer betreffen oder internationale Zusammenhänge bestehen. Das BKAG ist dabei vom Bundespolizeigesetz (BPolG) und von den Polizeigesetzen der Länder zu unterscheiden, da diese andere Behörden und Zuständigkeitsbereiche betreffen. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung BKAG deshalb kennen und das Gesetz als zentrale Rechtsgrundlage für Aufgaben, Befugnisse und Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts einordnen können.
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