Bundesgerichtshof (BGH)
Polizei-Abkürzungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist der oberste Gerichtshof des Bundes für die ordentliche Gerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Karlsruhe. Er steht damit an der Spitze der ordentlichen Gerichte und entscheidet insbesondere in Zivil- und Strafsachen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört es, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu sichern, grundlegende Rechtsfragen zu klären und das Recht weiterzuentwickeln. In Strafsachen entscheidet der BGH vor allem über Revisionen gegen bestimmte Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte. Dabei prüft er insbesondere, ob das angefochtene Urteil auf einem Rechtsfehler beruht.
Für die Polizeiarbeit ist die Rechtsprechung des BGH besonders wichtig, weil seine Entscheidungen die Auslegung des Strafrechts und des Strafprozessrechts prägen. Urteile können beispielsweise Bedeutung für Ermittlungsmaßnahmen, die Verwertbarkeit von Beweisen oder die rechtliche Bewertung bestimmter Straftaten haben. Dadurch können Entscheidungen des Gerichts auch Einfluss auf die tägliche Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft nehmen. Der BGH ist nicht mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu verwechseln, das insbesondere über verfassungsrechtliche Fragen und Verfassungsbeschwerden entscheidet. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung BGH deshalb kennen und den Bundesgerichtshof als höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf Bundesebene einordnen können.
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