Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Polizei-Abkürzungen
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthält zentrale Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten in Deutschland und ergänzt insbesondere die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Es gilt unter anderem für öffentliche Stellen des Bundes und damit auch für Polizeibehörden des Bundes, soweit keine spezielleren gesetzlichen Datenschutzregelungen Vorrang haben. Für die Polizeiarbeit ist Datenschutz besonders wichtig, weil regelmäßig personenbezogene und teilweise besonders sensible Informationen verarbeitet werden. Dazu können beispielsweise Personalien, Ermittlungsdaten, Fahndungsinformationen oder andere Angaben zu betroffenen Personen gehören. Das BDSG legt fest, unter welchen Voraussetzungen solche Daten verarbeitet und an andere Stellen übermittelt werden dürfen.
Ein eigener Teil des Gesetzes enthält besondere Datenschutzvorschriften für zuständige Behörden bei der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten sowie bei der Gefahrenabwehr. Dabei gelten wichtige Grundsätze wie Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit und Datensicherheit. Für die Polizeien der Bundesländer sind daneben insbesondere die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze und spezialgesetzlichen polizeirechtlichen Vorschriften relevant. Im Polizeidienst musst du deshalb darauf achten, dass personenbezogene Daten nur auf einer rechtlichen Grundlage und für einen zulässigen Zweck verarbeitet werden. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung BDSG kennen und das Bundesdatenschutzgesetz als wichtige Grundlage für den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten einordnen können.
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