Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
Polizei-Abkürzungen
Das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) regelt die Besoldung der Beamten des Bundes sowie weiterer Beschäftigtengruppen des Bundes. Für dich als Polizeibewerber ist es besonders relevant, wenn du eine Laufbahn bei der Bundespolizei oder in einem anderen Polizeivollzugsdienst des Bundes anstrebst. Das Gesetz legt fest, welche Bezüge zur Besoldung gehören, darunter Grundgehalt, Familienzuschlag, Zulagen und Vergütungen. Die Höhe des Grundgehalts richtet sich grundsätzlich nach der Besoldungsgruppe des verliehenen Amtes. In der Bundesbesoldungsordnung A wird das Grundgehalt außerdem nach Erfahrungsstufen bemessen, sodass es sich im Laufe der Dienstzeit entwickeln kann.
Auch für Anwärter ist das BBesG wichtig, denn Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst erhalten Anwärterbezüge. Dazu gehören insbesondere der Anwärtergrundbetrag sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Bestandteile. Für Polizeivollzugsbeamte des Bundes enthält das Gesetz außerdem besondere Vorschriften zu Dienstkleidung, Heilfürsorge und Unterkunft. Wichtig ist die Abgrenzung zu den Landespolizeien, denn für deren Beamte gelten grundsätzlich die jeweiligen Besoldungsgesetze der Bundesländer. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung BBesG deshalb kennen und das Gesetz als zentrale Grundlage für die Bezahlung von Bundesbeamten einordnen können.
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