Blutalkoholkonzentration (BAK)
Polizei-Abkürzungen
Die Blutalkoholkonzentration (BAK) gibt an, wie hoch der Alkoholanteil im Blut einer Person ist. Sie wird üblicherweise in Promille angegeben und spielt besonders bei der polizeilichen Verkehrsüberwachung eine wichtige Rolle. Nach dem Straßenverkehrsgesetz handelt grundsätzlich ordnungswidrig, wer mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt. Für die rechtliche Bewertung kommt es jedoch nicht ausschließlich auf diesen Grenzwert an. Wer aufgrund von Alkohol nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, kann sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch wegen Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar machen.
Für die Polizei ist die BAK deshalb beispielsweise bei Verkehrskontrollen, Verkehrsunfällen und dem Verdacht auf eine Alkoholfahrt von Bedeutung. Die Blutalkoholkonzentration kann durch die Untersuchung einer entnommenen Blutprobe bestimmt werden. Sie ist von der Atemalkoholkonzentration (AAK) zu unterscheiden, die den Alkoholgehalt in der Atemluft angibt und in Milligramm pro Liter gemessen wird. Bei der Bearbeitung eines entsprechenden Verkehrsdelikts müssen die festgestellten Werte und weitere relevante Umstände sorgfältig dokumentiert werden. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung BAK deshalb kennen und sie besonders im Zusammenhang mit Alkoholkontrollen, Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten sicher einordnen können.
Einstellungstest Polizei üben: eTrainer-Onlinetest (kostenlos)
Der eTrainer macht dich fit für deinen Einstellungstest bei der Polizei. Mit dem Online-Testtrainer lernst du Aufgaben aus allen typischen Testbereichen samt Lösungswegen kennen. So weißt du, worauf es ankommt, und behältst im „richtigen“ Test den Durchblick. Geeignet für Ausbildung und Studium bei allen 16 Landespolizeien, der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt (BKA).
empfohlen von:
