Beamter auf Widerruf (BaW)
Polizei-Abkürzungen
Als Beamter auf Widerruf (BaW) stehst du in einem Beamtenverhältnis, das vor allem für die Dauer eines Vorbereitungsdienstes vorgesehen ist. Bei der Polizei betrifft dieser Status insbesondere Anwärterinnen und Anwärter während ihrer Ausbildung oder ihres Studiums. Du bist damit bereits Beamter, befindest dich aber noch am Anfang deiner Laufbahn und hast noch keinen dauerhaften Beamtenstatus. Bei der Bundespolizei werden Bewerber für den Vorbereitungsdienst ausdrücklich als Beamte auf Widerruf eingestellt. Je nach Laufbahn führst du dort beispielsweise die Dienstbezeichnung Polizeimeisteranwärter oder Polizeikommissaranwärter.
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet grundsätzlich mit dem Abschluss oder dem endgültigen Nichtbestehen der vorgeschriebenen Laufbahnprüfung, wobei im Landesrecht abweichende Regelungen möglich sind. Beamte auf Widerruf können grundsätzlich auch vorzeitig entlassen werden, sollen aber die Gelegenheit erhalten, ihren Vorbereitungsdienst zu beenden und die Prüfung abzulegen. Nach einem erfolgreichen Abschluss kann sich je nach Laufbahn und Dienstherr ein Beamtenverhältnis auf Probe anschließen. Der Status BaW ist deshalb klar vom Beamten auf Probe und vom Beamten auf Lebenszeit zu unterscheiden. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung BaW kennen, weil sie deinen beamtenrechtlichen Status während der Ausbildungs- oder Studienzeit beschreiben kann.
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