Beamter auf Probe (BaP)
Polizei-Abkürzungen
Als Beamter auf Probe (BaP) befindest du dich in einem Beamtenverhältnis, das der Bewährung für eine spätere Verwendung auf Lebenszeit dient. Bei der Polizei kann sich dieser Status nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung oder des Studiums und des Vorbereitungsdienstes anschließen. Während der Probezeit zeigst du im praktischen Polizeidienst, dass du den fachlichen und persönlichen Anforderungen deiner Laufbahn dauerhaft gewachsen bist. Dabei werden unter anderem deine Leistungen, deine Eignung und deine Befähigung beurteilt. Für Landesbeamte legt das Beamtenstatusgesetz fest, dass eine Ernennung auf Lebenszeit grundsätzlich erst nach erfolgreicher Bewährung in einer Probezeit möglich ist.
Wie lange die Probezeit dauert, richtet sich nach dem jeweiligen Beamtenrecht des Bundes oder des betreffenden Bundeslandes. Für Bundesbeamte gilt grundsätzlich eine Probezeit von mindestens drei Jahren, wobei unter bestimmten Voraussetzungen Zeiten angerechnet werden können. Nach erfolgreicher Bewährung kann die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erfolgen, sofern auch die weiteren beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Status BaP unterscheidet sich damit sowohl vom Beamten auf Widerruf während des Vorbereitungsdienstes als auch vom dauerhaft angelegten Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung BaP deshalb kennen, weil sie einen wichtigen Abschnitt auf dem Weg zum Beamten auf Lebenszeit bezeichnet.
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