Beamter auf Lebenszeit (B.a.L.)
Polizei-Abkürzungen
Als Beamter auf Lebenszeit (B.a.L.) stehst du in einem grundsätzlich dauerhaft angelegten Beamtenverhältnis zu deinem Dienstherrn. Bei der Polizei erreichst du diesen Status normalerweise nicht direkt mit dem Beginn deiner Ausbildung oder deines Studiums. Während des Vorbereitungsdienstes bist du häufig zunächst Beamter auf Widerruf. Nach dem erfolgreichen Abschluss kann sich je nach Laufbahn und Dienstherr ein Beamtenverhältnis auf Probe anschließen. In dieser Probezeit musst du zeigen, dass du nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung dauerhaft für deine Aufgaben geeignet bist.
Erst nach erfolgreicher Bewährung und wenn die weiteren beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erfolgen. Für Landesbeamte schreibt das Beamtenstatusgesetz grundsätzlich eine Probezeit von mindestens sechs Monaten und höchstens fünf Jahren vor, wobei das jeweilige Landesrecht weitere Vorgaben enthält. Für Bundesbeamte gelten eigene Regelungen, nach denen die Probezeit grundsätzlich drei Jahre dauert. Mit dem Lebenszeitstatus erhältst du eine besonders abgesicherte dienstrechtliche Stellung, zugleich bleiben deine beamtenrechtlichen Pflichten vollständig bestehen. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung B.a.L. deshalb kennen und wissen, dass sie keinen Dienstgrad bezeichnet, sondern die Art des Beamtenverhältnisses.
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