AZRG-Durchführungsverordnung (AZRG-DV)
Polizei-Abkürzungen
Die AZRG-Durchführungsverordnung (AZRG-DV) ergänzt das Gesetz über das Ausländerzentralregister und regelt wichtige Einzelheiten zur praktischen Führung des AZR. Sie legt unter anderem fest, welche Daten im Register gespeichert werden dürfen. Dazu gehören je nach Person und Sachverhalt beispielsweise Personalien, Staatsangehörigkeiten und bestimmte ausländer- oder asylrechtliche Angaben. Die Verordnung bestimmt außerdem, welche öffentlichen Stellen Daten an die Registerbehörde übermitteln und welche Stellen Informationen aus dem Register erhalten können. Auch die Vergabe und Verwendung der persönlichen AZR-Nummer ist in der AZRG-DV näher geregelt.
Für die Polizei ist die Verordnung von Bedeutung, weil unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen auch die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter und weitere Polizeivollzugsbehörden Daten aus dem AZR erhalten oder Informationen an das Register übermitteln können. Welche Daten dabei genutzt werden dürfen, hängt von der jeweiligen Aufgabe und der gesetzlichen Berechtigung der Behörde ab. Die AZRG-DV regelt außerdem Verfahren der Datenübermittlung, Übermittlungssperren und weitere Einzelheiten zum Umgang mit den gespeicherten Informationen. Sie ist deshalb immer im Zusammenhang mit dem eigentlichen AZR-Gesetz (AZRG) zu betrachten und konkretisiert dessen Vorgaben. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung AZRG-DV kennen und sie als wichtige ergänzende Rechtsvorschrift für die Führung und Nutzung des Ausländerzentralregisters einordnen können.
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