Auswahlverfahren (AV)
Polizei-Abkürzungen
Das Auswahlverfahren (AV) entscheidet darüber, ob du die persönlichen, geistigen und körperlichen Voraussetzungen für eine Ausbildung oder ein Studium bei der Polizei erfüllst. Nachdem deine Bewerbung und die formalen Voraussetzungen geprüft wurden, wirst du bei entsprechender Eignung zum Auswahlverfahren eingeladen. Der genaue Ablauf unterscheidet sich zwischen Bundespolizei und Landespolizeien und kann außerdem von der jeweiligen Laufbahn abhängen. Typische Bestandteile sind schriftliche oder computergestützte Tests, in denen beispielsweise Sprache, Konzentration, logisches Denken oder weitere kognitive Fähigkeiten geprüft werden. Bei vielen Polizeien gehören außerdem ein Sporttest und eine polizeiärztliche Untersuchung zum Verfahren.
Auch persönliche und soziale Kompetenzen spielen bei der Auswahl eine wichtige Rolle. Je nach Polizei können deshalb Einzelinterviews, Gruppenaufgaben, Rollenspiele oder andere mündliche Prüfungsteile vorgesehen sein. Bewertet werden dabei beispielsweise deine Motivation für den Polizeiberuf, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und dein Auftreten. Einen bundesweit einheitlichen Ablauf gibt es nicht, weshalb du dich vor deiner Bewerbung immer über das aktuelle Verfahren deiner Wunschpolizei informieren solltest. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung AV deshalb kennen und das Auswahlverfahren als entscheidenden Schritt zwischen deiner Bewerbung und einer möglichen Einstellung bei der Polizei einordnen können.
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