außer Dienst (a.D.)
Polizei-Abkürzungen
Die Abkürzung a.D. steht für außer Dienst und wird im Zusammenhang mit früheren Amtsbezeichnungen von Beamten verwendet. Für Polizeibeamte kann der Zusatz beispielsweise nach dem Eintritt in den Ruhestand von Bedeutung sein. Ruhestandsbeamte des Bundes dürfen ihre bei der Versetzung in den Ruhestand zustehende Amtsbezeichnung grundsätzlich mit dem Zusatz „außer Dienst“ weiterführen. So kann aus einer früheren Amtsbezeichnung beispielsweise die Bezeichnung „Polizeidirektor a.D.“ werden. Der Zusatz macht deutlich, dass die betreffende Person das bezeichnete Amt nicht mehr aktiv ausübt.
Ein Polizeibeamter a.D. verfügt deshalb aufgrund seiner früheren Amtsbezeichnung nicht über die dienstlichen Befugnisse eines aktuell eingesetzten Polizeivollzugsbeamten. Auch die Bezeichnung a.D. ist nicht mit einem eigenen Dienstgrad oder einer besonderen Laufbahn zu verwechseln. Welche Amtsbezeichnung nach dem Ausscheiden oder Eintritt in den Ruhestand weitergeführt werden darf, richtet sich nach den jeweils geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften. Die Abkürzung kann dir beispielsweise in Veröffentlichungen, bei früheren Führungskräften oder bei Angaben zur beruflichen Vergangenheit einer Person begegnen. Als Polizeibewerber solltest du a.D. deshalb als Zusatz zu einer früheren Amtsbezeichnung einordnen können, der darauf hinweist, dass die Person das betreffende Amt nicht mehr aktiv ausübt.
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