Ausländerzentralregister (AZR)
Polizei-Abkürzungen
Das Ausländerzentralregister (AZR) ist ein bundesweites Register, in dem bestimmte Daten ausländischer Staatsangehöriger gespeichert werden. Geführt wird das Register vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wobei das Bundesverwaltungsamt einen Teil der Datenverarbeitung übernimmt. Das AZR besteht aus einem allgemeinen Datenbestand und einer gesonderten Visadatei. Gespeichert werden je nach gesetzlicher Grundlage beispielsweise Personalien, Staatsangehörigkeit, Anschrift und bestimmte Informationen zu Aufenthalt, Asylverfahren oder aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen. Das Register unterstützt insbesondere Behörden, die mit ausländer- und asylrechtlichen Aufgaben betraut sind.
Auch für die Polizei kann das AZR bei bestimmten dienstlichen Aufgaben von Bedeutung sein. Unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen können beispielsweise die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und Polizeivollzugsbehörden der Länder Daten aus dem Register erhalten, etwa zur Strafverfolgung, Gefahrenabwehr oder für grenzpolizeiliche Aufgaben. Ein Zugriff auf die gespeicherten Informationen ist dabei an einen rechtlich zulässigen Zweck und die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen gebunden. Das AZR ist nicht mit einem klassischen polizeilichen Fahndungs- oder Vorgangsbearbeitungssystem gleichzusetzen, sondern dient vor allem der behördenübergreifenden Bereitstellung ausländerrechtlich relevanter Informationen. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung AZR deshalb kennen und das Ausländerzentralregister als wichtige Informationsquelle bei bestimmten ausländerrechtlichen, grenzpolizeilichen und strafrechtlichen Sachverhalten einordnen können.
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