Ausländerbehörde (ABH)
Polizei-Abkürzungen
Die Ausländerbehörde (ABH) ist eine staatliche Stelle, die für zahlreiche Fragen rund um den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland zuständig ist. Welche Behörde diese Aufgaben wahrnimmt, richtet sich in der Regel nach dem Wohnort der betroffenen Person. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln sowie Entscheidungen über weitere aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten. Die Ausländerbehörde prüft dabei, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den jeweiligen Aufenthalt erfüllt sind. Auch Duldungen, bestimmte Fragen zur Erwerbstätigkeit und Maßnahmen bei einer bestehenden Ausreisepflicht können in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.
Für die Polizei können sich Berührungspunkte mit einer ABH ergeben, wenn bei einem Einsatz oder einer Kontrolle aufenthaltsrechtliche Fragen eine Rolle spielen. Das kann beispielsweise bei der Feststellung der Identität oder bei polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit einer bestehenden Ausreisepflicht der Fall sein. Die Ausländerbehörde ist jedoch keine Polizeibehörde und übernimmt keine allgemeinen Aufgaben der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr. Auch Asylanträge werden nicht von der ABH entschieden, sondern grundsätzlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung ABH deshalb kennen und die Ausländerbehörde als wichtigen Ansprechpartner für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten einordnen können.
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