Atemalkoholkonzentration (AAK)
Polizei-Abkürzungen
Die Atemalkoholkonzentration (AAK) gibt an, wie viel Alkohol sich in der ausgeatmeten Luft einer Person befindet. Sie wird üblicherweise in Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft angegeben. Bei polizeilichen Verkehrskontrollen kann die Messung der Atemalkoholkonzentration eine wichtige Rolle spielen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Person Alkohol konsumiert hat. Nach dem Straßenverkehrsgesetz handelt ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug mit einer AAK von 0,25 mg/l oder mehr führt. Dieser gesetzliche Grenzwert steht neben der Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration.
Die AAK ist von der Blutalkoholkonzentration (BAK) zu unterscheiden, da beide Werte mit unterschiedlichen Messverfahren und Einheiten bestimmt werden. Für die Feststellung der Atemalkoholkonzentration kommen entsprechende Messgeräte zum Einsatz. Das Messergebnis kann bei der Beurteilung eines möglichen Verkehrsverstoßes von Bedeutung sein und muss deshalb ordnungsgemäß ermittelt und dokumentiert werden. Für dich als angehenden Polizeibeamten ist es wichtig, AAK und BAK auseinanderhalten und die jeweiligen Maßeinheiten richtig zuordnen zu können. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung AAK deshalb besonders im Zusammenhang mit Verkehrskontrollen, Alkohol am Steuer und Verkehrsrecht sicher einordnen können.
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