Anzeigeerstatter (AE)
Polizei-Abkürzungen
Als Anzeigeerstatter (AE) wird eine Person bezeichnet, die eine mögliche Straftat bei einer zuständigen Stelle zur Anzeige bringt. Eine Strafanzeige kann insbesondere bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht erstattet werden. Der Anzeigeerstatter muss dabei nicht selbst Opfer der gemeldeten Straftat sein. Auch Zeugen, Angehörige oder andere Personen können einen Sachverhalt anzeigen, wenn sie Kenntnis von einer möglichen Straftat erhalten haben. Die aufnehmende Stelle dokumentiert die Angaben und leitet die erforderlichen weiteren Schritte ein.
Für die Polizei ist der Anzeigeerstatter häufig eine wichtige Informationsquelle zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens. Je nach Sachverhalt werden seine Personalien, Wahrnehmungen und weitere Angaben aufgenommen und gegebenenfalls durch eine Vernehmung ergänzt. Der AE ist nicht automatisch mit dem Geschädigten oder einem Zeugen gleichzusetzen, da diese Rollen im Verfahren unterschiedlich sein können. Auch eine Strafanzeige und ein Strafantrag sind voneinander zu unterscheiden, weil für einen Strafantrag besondere gesetzliche Voraussetzungen gelten. Wenn du später bei der Polizei arbeitest, wird dir die Abkürzung AE deshalb besonders bei Anzeigenaufnahmen, Vernehmungen und in Ermittlungsunterlagen regelmäßig begegnen.
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