Anwärter / Anwärterin (Anw.)
Polizei-Abkürzungen
Als Anwärter oder Anwärterin (Anw.) wirst du im öffentlichen Dienst bezeichnet, wenn du dich in einem beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst befindest. Bei der Polizei betrifft das vor allem Nachwuchskräfte während ihrer Ausbildung oder ihres Studiums. In dieser Zeit wirst du in der Regel als Beamter auf Widerruf eingestellt und auf die Aufgaben deiner späteren Laufbahn vorbereitet. Bei der Bundespolizei führst du je nach Laufbahn beispielsweise die Dienstbezeichnung Polizeimeisteranwärter, Polizeikommissaranwärter oder Polizeiratanwärter. Während des Vorbereitungsdienstes erhältst du keine klassische Ausbildungsvergütung, sondern sogenannte Anwärterbezüge.
Als Anwärter lernst du sowohl die theoretischen Grundlagen als auch die praktische Polizeiarbeit kennen. Dazu gehören je nach Dienstherr und Laufbahn beispielsweise Recht, Einsatzlehre, Kriminalistik, Sport und praktische Ausbildungsabschnitte bei Polizeidienststellen. Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes und der vorgeschriebenen Prüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf grundsätzlich. Anschließend kann je nach Laufbahn und Dienstherr die Ernennung in ein anderes Beamtenverhältnis folgen. Als Polizeibewerber solltest du die Bezeichnung Anw. deshalb kennen und wissen, dass ein Anwärter bereits im Beamtenverhältnis stehen kann, sich aber noch in der Ausbildung für seine spätere Laufbahn befindet.
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