Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln)
Polizei-Abkürzungen
Das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) ist eine zentrale Rechtsgrundlage für die Arbeit der Polizei Berlin und der Berliner Ordnungsbehörden. Es wird auch als Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz bezeichnet. Das Gesetz regelt insbesondere, welche Aufgaben die Polizei bei der Gefahrenabwehr wahrnimmt und welche Befugnisse ihr dafür zur Verfügung stehen. Die Polizei kann auf dieser Grundlage notwendige Maßnahmen treffen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Das ASOG Bln enthält dafür zahlreiche konkrete Eingriffsbefugnisse.
Geregelt sind beispielsweise Identitätsfeststellungen, erkennungsdienstliche Maßnahmen, Platzverweisungen, Aufenthaltsverbote, Gewahrsam und verschiedene Formen der Datenerhebung. Das Gesetz bestimmt dabei jeweils, unter welchen Voraussetzungen eine polizeiliche Maßnahme zulässig ist. Für die Strafverfolgung gelten dagegen insbesondere die Vorschriften der Strafprozessordnung, weshalb du Gefahrenabwehr und Strafverfolgung rechtlich voneinander unterscheiden solltest. Wenn du später bei der Polizei Berlin arbeitest, wird dir das ASOG Bln deshalb in Ausbildung, Studium und praktischem Polizeidienst regelmäßig begegnen. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung ASOG Bln kennen und das Gesetz als eine der wichtigsten landesrechtlichen Grundlagen für polizeiliche Maßnahmen in Berlin einordnen können.
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