Allgemeine Aufbauorganisation (AAO)
Polizei-Abkürzungen
Die Allgemeine Aufbauorganisation (AAO) bezeichnet die dauerhaft bestehende Organisationsstruktur einer Polizeibehörde. Sie legt fest, wie Dienststellen, Organisationseinheiten, Zuständigkeiten und Führungswege im regulären Dienstbetrieb aufgebaut sind. Die AAO bildet damit die Grundlage für die alltägliche Polizeiarbeit und sorgt dafür, dass Aufgaben eindeutig verteilt und Verantwortlichkeiten festgelegt sind. In ihr werden beispielsweise Bereiche des Einsatzdienstes, der Kriminalpolizei, der Verwaltung oder anderer Fachrichtungen organisatorisch eingeordnet. Polizeiliche Aufgaben werden grundsätzlich innerhalb dieser bestehenden Struktur bearbeitet, solange die Lage keine besondere Organisation erforderlich macht.
Von der AAO ist die "Besondere Aufbauorganisation" (BAO) zu unterscheiden. Eine BAO kann eingerichtet werden, wenn außergewöhnliche oder besonders umfangreiche Lagen mit der regulären Organisation nicht zweckmäßig bewältigt werden können. Nach Ende einer solchen besonderen Lage werden die Aufgaben in der Regel wieder innerhalb der allgemeinen Organisationsstrukturen wahrgenommen. Wenn du später bei der Polizei arbeitest, bestimmt die AAO unter anderem, welcher Organisationseinheit du angehörst und welche Führungs- und Meldewege für dich gelten. Als Polizeibewerber solltest du die Abkürzung AAO deshalb kennen und sie als reguläre, dauerhaft bestehende Aufbauorganisation der Polizei einordnen können.
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