Ausgleichstest Polizei: Mindestgröße trotzdem schaffen
Polizei-ABC
Der Ausgleichstest bei der Polizei spielt vor allem im Zusammenhang mit der Mindestkörpergröße eine Rolle. Bei einzelnen Landespolizeien können Bewerberinnen und Bewerber, die eine festgelegte Mindestgröße unterschreiten, durch einen praktischen Test nachweisen, dass ihre Körpergröße sie bei typischen polizeilichen Tätigkeiten nicht einschränkt. Dabei werden beispielsweise Kraft, Beweglichkeit, Reichweite oder die sichere Handhabung von Einsatzmitteln berücksichtigt. Bestehst du den Ausgleichstest, kann eine Bewerbung trotz Unterschreitung der regulären Mindestgröße möglich sein. Die Regelungen unterscheiden sich allerdings zwischen den Polizeien deutlich.
Inhalte:
Was ist der Ausgleichstest bei der Polizei?
Einige Polizeibehörden stellen bestimmte Anforderungen an die Körpergröße ihrer Bewerberinnen und Bewerber. Unterschreitest du die vorgesehene Mindestgröße, bedeutet das jedoch nicht bei jeder Polizei automatisch das Ende deiner Bewerbung.
Ein Ausgleichstest zur Mindestgröße kann dir die Möglichkeit geben, praktisch nachzuweisen, dass du trotz deiner geringeren Körpergröße die körperlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes erfüllen kannst. Dabei steht nicht deine Körpergröße selbst im Mittelpunkt, sondern die Frage, ob daraus im späteren Polizeialltag funktionelle Einschränkungen entstehen.
Wann musst du einen Ausgleichstest machen?
Ein Ausgleichstest kommt nur bei Polizeibehörden infrage, deren Einstellungsvorschriften eine entsprechende Möglichkeit vorsehen. Meist betrifft dies Bewerberinnen und Bewerber, die eine festgelegte Mindestkörpergröße unterschreiten.
Ob du zum Ausgleichstest zugelassen wirst, hängt von den konkreten Vorgaben der jeweiligen Landespolizei ab. Teilweise gelten zusätzlich absolute Untergrenzen, unterhalb derer auch ein Ausgleichstest nicht mehr möglich ist. Andere Polizeien verzichten inzwischen ganz auf eine feste Mindestgröße oder verwenden andere Kriterien.
Welche Übungen können vorkommen?
Der Ausgleichstest soll möglichst praxisnah feststellen, ob du trotz geringerer Körpergröße typische polizeiliche Tätigkeiten sicher ausführen kannst. Deshalb unterscheidet er sich vom normalen Sporttest.
Je nach Polizeibehörde können beispielsweise folgende Fähigkeiten überprüft werden:
- Reichweite und Greiffähigkeit
- Kraft und körperliche Durchsetzungsfähigkeit
- Handhabung polizeilicher Einsatzmittel
- Bewältigung praktischer Einsatzsituationen
- Beweglichkeit und Koordination
- ergonomisch sichere Bedienung von Fahrzeugen oder Ausrüstung
Die konkreten Übungen werden von der jeweiligen Polizeibehörde festgelegt. Deshalb solltest du dich vor deinem Termin über deren aktuelle Anforderungen informieren.
Was passiert nach dem Ausgleichstest?
Bestehst du den Ausgleichstest, hast du nachgewiesen, dass deine geringere Körpergröße hinsichtlich der geprüften Anforderungen kein Hindernis darstellt. Du kannst das Auswahlverfahren dann entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Polizeibehörde fortsetzen.
Das Bestehen des Ausgleichstests bedeutet allerdings noch keine Einstellung. Du musst weiterhin alle anderen Voraussetzungen erfüllen und beispielsweise Einstellungstest, Sporttest, Vorstellungsgespräch und polizeiärztliche Untersuchung erfolgreich absolvieren.
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Bestehst du den Ausgleichstest, hast du nachgewiesen, dass deine geringere Körpergröße hinsichtlich der geprüften Anforderungen kein Hindernis darstellt. Du kannst das Auswahlverfahren dann entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Polizeibehörde fortsetzen.
Das Bestehen des Ausgleichstests bedeutet allerdings noch keine Einstellung. Du musst weiterhin alle anderen Voraussetzungen erfüllen und beispielsweise Einstellungstest, Sporttest, Vorstellungsgespräch und polizeiärztliche Untersuchung erfolgreich absolvieren.
Fazit
Wenn du die vorgeschriebene Mindestgröße deiner Wunschpolizei unterschreitest, muss deine Bewerbung nicht zwangsläufig ausgeschlossen sein. Bei einzelnen Landespolizeien kannst du mit einem Ausgleichstest nachweisen, dass du trotz geringerer Körpergröße die praktischen Anforderungen des Polizeidienstes erfüllst. Ob diese Möglichkeit besteht und welche Übungen verlangt werden, richtet sich nach den aktuellen Vorschriften der jeweiligen Polizei.
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