Beamter auf Probe / Beamtin auf Probe
Polizei-ABC
Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung oder einem erfolgreich abgeschlossenen Studium beginnt für viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte die Probezeit. In dieser Phase bist du in der Regel Beamter auf Probe. Während der Probezeit zeigst du, dass du den Anforderungen des Polizeiberufs dauerhaft gewachsen bist und dich im praktischen Dienst bewährst.
Inhalte:
Was bedeutet Beamter auf Probe / Beamtin auf Probe?
Der Status „Beamter auf Probe“ schließt sich in der Regel an den Vorbereitungsdienst an. Nach dem erfolgreichen Abschluss deiner Ausbildung oder deines Studiums wirst du – sofern du alle Voraussetzungen erfüllst – in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.
Während dieser Zeit arbeitest du bereits als vollwertige Polizeibeamtin oder vollwertiger Polizeibeamter und übernimmst die Aufgaben deiner Laufbahn. Gleichzeitig wird beurteilt, ob du dich im Polizeidienst fachlich und persönlich bewährst.
Wie wirst du Beamter auf Probe / Beamtin auf Probe?
Voraussetzung für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Probe ist in der Regel der erfolgreiche Abschluss des Vorbereitungsdienstes. Anschließend entscheidet die zuständige Polizeibehörde über deine Übernahme.
Dabei spielen unter anderem folgende Punkte eine Rolle:
- erfolgreicher Abschluss der Ausbildung oder des Studiums
- bestandene Laufbahnprüfung oder Abschlussprüfung
- gesundheitliche Eignung
- persönliche und fachliche Bewährung
- Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen
Die Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Regelungen des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Dauer der Probezeit ist gesetzlich geregelt und kann sich je nach Laufbahn sowie den beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes oder der Länder unterscheiden.
Während dieser Zeit sammelst du weitere Berufserfahrung und übernimmst zunehmend Verantwortung im Polizeidienst. Am Ende der Probezeit wird beurteilt, ob du dich für eine Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit bewährt hast.
Welche Rechte und Pflichten hast du?
Auch als Beamtin oder Beamter auf Probe trägst du bereits Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung und erfüllst die Aufgaben deiner Laufbahn.
Für dich gelten unter anderem:
- gewissenhafte Erfüllung deiner Dienstpflichten
- Einhaltung der gesetzlichen und dienstlichen Vorschriften
- verantwortungsbewusstes und rechtmäßiges Handeln
- regelmäßige Fort- und Weiterbildung
Während der Probezeit erhältst du Besoldung nach den jeweils geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften.
Fazit
Als Beamter auf Probe übernimmst du nach deiner Ausbildung oder deinem Studium bereits die Aufgaben einer Polizeibeamtin oder eines Polizeibeamten. Während der Probezeit zeigst du, dass du den Anforderungen des Polizeiberufs dauerhaft gewachsen bist. Nach erfolgreicher Bewährung kannst du – entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen – zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden.
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