Besoldung
Polizei-ABC
Die Besoldung gehört für viele Bewerber zu den wichtigsten Fragen vor einer Polizeibewerbung. Als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter erhältst du kein Gehalt im klassischen Sinn, sondern eine Besoldung nach den jeweils geltenden Besoldungsgesetzen. Deren Höhe richtet sich unter anderem nach deiner Laufbahn, deinem Amt sowie den gesetzlichen Regelungen des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes.
Inhalte:
Was bedeutet Besoldung?
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte erhalten sie keine tarifliche Vergütung, sondern eine Besoldung. Die Besoldung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach den Besoldungsgesetzen des Bundes oder der Länder.
Bereits während der Ausbildung oder des Studiums erhältst du als Beamtin oder Beamter auf Widerruf sogenannte Anwärterbezüge. Nach deiner Übernahme in den Polizeivollzugsdienst richtet sich deine Besoldung nach deinem Amt und deiner Besoldungsgruppe.
Wie setzt sich die Besoldung zusammen?
Die Besoldung besteht aus verschiedenen Bestandteilen. Dazu gehören insbesondere:
- Grundgehalt entsprechend der Besoldungsgruppe
- gegebenenfalls Familienzuschläge
- gegebenenfalls Zulagen für besondere Tätigkeiten oder Dienste
- weitere gesetzlich vorgesehene Besoldungsbestandteile
Welche Bestandteile dir zustehen, richtet sich nach deiner persönlichen Situation sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Besoldung?
Die Höhe deiner Besoldung hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Dazu gehören unter anderem:
- deine Laufbahn und dein Amt
- deine Besoldungsgruppe
- deine Berufserfahrung beziehungsweise Erfahrungsstufe
- der Dienstherr (Bund oder Bundesland)
- mögliche Zuschläge und Zulagen
Da jedes Bundesland eigene Besoldungsgesetze hat und für die Bundespolizei Bundesrecht gilt, unterscheiden sich die Besoldungsbeträge teilweise deutlich.
Welche Zulagen sind möglich?
Je nach Tätigkeit und Einsatzbereich können zusätzlich zur Besoldung verschiedene Zulagen gezahlt werden.
Dazu gehören – abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen – beispielsweise:
- Schichtzulagen
- Zulagen für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsdienst
- Polizeizulage
- weitere Zulagen für besondere Verwendungen
Ob und in welcher Höhe Zulagen gezahlt werden, richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
Fazit
Die Besoldung der Polizei ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach deiner Laufbahn, deinem Amt und den Vorschriften des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes. Neben dem Grundgehalt können – je nach Verwendung – verschiedene Zulagen hinzukommen. Bereits während deiner Ausbildung oder deines Studiums erhältst du als Polizeianwärterin oder Polizeianwärter Anwärterbezüge und profitierst von den Vorteilen des Beamtenverhältnisses.
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