Anwärter / Anwärterin
Polizei-ABC
Als Anwärterin oder Anwärter bereitest du dich auf deine spätere Tätigkeit im Polizeidienst vor. Mit deiner Ernennung beginnst du den Vorbereitungsdienst und absolvierst – je nach Laufbahn – eine Ausbildung oder ein Studium. In dieser Zeit erwirbst du das fachliche Wissen und die praktischen Fähigkeiten, die du für den Polizeiberuf benötigst.
Inhalte:
Was bedeutet der Begriff Anwärter / Anwärterin?
Als Polizeianwärterin oder Polizeianwärter befindest du dich in der Ausbildung oder im Studium für den Polizeivollzugsdienst. Mit der Ernennung wirst du in der Regel in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und beginnst den sogenannten Vorbereitungsdienst.
Während dieser Zeit wirst du Schritt für Schritt auf deine späteren Aufgaben vorbereitet. Dazu gehören sowohl theoretische Unterrichtseinheiten als auch praktische Ausbildungsabschnitte.
Welche Aufgaben hast du als Polizeianwärter / Polizeianwärterin?
Bereits während deiner Ausbildung oder deines Studiums lernst du viele Bereiche der Polizeiarbeit kennen. Je nach Ausbildungsstand und Polizeibehörde erwarten dich unter anderem:
- Unterricht in Rechts- und Einsatzlehre
- Sport- und Einsatztraining
- Schieß- und Kommunikationstraining
- Praktika in verschiedenen Polizeidienststellen
- Übungen zur Einsatzbewältigung
- Vorbereitung auf den späteren Polizeidienst
Mit zunehmender Ausbildungsdauer übernimmst du mehr Verantwortung und sammelst wichtige praktische Erfahrungen.
Wie läuft die Ausbildung oder das Studium ab?
Der genaue Ablauf richtet sich nach der jeweiligen Polizeibehörde und der gewählten Laufbahn. In den meisten Bundesländern erfolgt der Einstieg heute über ein Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Einige Polizeien bieten zusätzlich eine Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst an.
Unabhängig von der Laufbahn wechseln sich theoretische Ausbildungsphasen mit praktischen Einsätzen ab. So kannst du das Gelernte direkt anwenden und dich gezielt auf den späteren Berufsalltag vorbereiten.
Welche Rechte und Pflichten hast du?
Als Polizeianwärter bist du Teil der Polizei und übernimmst bereits Verantwortung. Gleichzeitig gelten für dich besondere Rechte und Pflichten, die sich aus deinem Beamtenverhältnis ergeben.
Dazu gehören unter anderem:
- gewissenhafte Erfüllung deiner Dienstpflichten
- Teilnahme an Ausbildung und Prüfungen
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und dienstlicher Regelungen
- respektvoller Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Kolleginnen und Kollegen
Während deiner Ausbildung oder deines Studiums erhältst du außerdem Anwärterbezüge nach den jeweils geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften.
Fazit
Als Polizeianwärter legst du den Grundstein für deine spätere Karriere bei der Polizei. Während deiner Ausbildung oder deines Studiums erwirbst du das notwendige Fachwissen und sammelst erste praktische Erfahrungen. Mit Engagement, Lernbereitschaft und Teamfähigkeit bereitest du dich Schritt für Schritt auf einen verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Beruf im Dienst der Gesellschaft vor.
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