Ausbildungsvergütung
Polizei-ABC
Viele Bewerber informieren sich vor ihrer Bewerbung über die Ausbildungsvergütung bei der Polizei. Streng genommen ist dieser Begriff jedoch nicht ganz richtig. Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter erhalten während ihrer Ausbildung oder ihres Studiums in der Regel Anwärterbezüge, da sie sich meist in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf befinden. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes.
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Erhältst du während der Ausbildung eine Vergütung?
Ja. Während deiner Ausbildung oder deines Studiums erhältst du monatliche Bezüge. Da Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in der Regel bereits Beamtinnen oder Beamte auf Widerruf sind, handelt es sich dabei jedoch nicht um eine klassische Ausbildungsvergütung, sondern um sogenannte Anwärterbezüge.
Du erhältst diese Bezüge bereits während des Vorbereitungsdienstes und kannst dich so vollständig auf deine Ausbildung oder dein Studium konzentrieren.
Was sind Anwärterbezüge?
Anwärterbezüge sind die finanzielle Unterstützung, die Beamtinnen und Beamte auf Widerruf während ihrer Ausbildung oder ihres Studiums erhalten. Sie setzen sich nach den jeweils geltenden besoldungsrechtlichen Vorschriften zusammen.
Da die Besoldung Ländersache beziehungsweise für die Bundespolizei bundesrechtlich geregelt ist, können sich die Beträge je nach Polizeibehörde unterscheiden.
Wie hoch sind die Anwärterbezüge?
Die Höhe der Anwärterbezüge ist nicht bundesweit einheitlich. Sie richtet sich nach den Besoldungsgesetzen des Bundes oder der jeweiligen Länder und kann sich durch gesetzliche Anpassungen ändern.
Deshalb veröffentlichen die Polizeien die jeweils aktuellen Beträge auf ihren offiziellen Karriereportalen. Dort findest du auch Informationen zu möglichen Zulagen oder weiteren Leistungen.
Welche weiteren Leistungen gibt es?
Neben den Anwärterbezügen können – je nach Polizeibehörde und persönlicher Situation – weitere Leistungen hinzukommen.
Dazu zählen beispielsweise:
- Anwärterbezüge während der gesamten Ausbildung oder des Studiums
- Beihilfe im Krankheitsfall nach den beamtenrechtlichen Vorschriften
- gegebenenfalls Familienzuschläge nach den gesetzlichen Regelungen
- Bereitstellung von Dienstkleidung und persönlicher Ausrüstung
- eine hochwertige fachliche und praktische Ausbildung
Welche Leistungen im Einzelnen gewährt werden, richtet sich nach den Vorschriften des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes.
Fazit
Während deiner Ausbildung bei der Polizei erhältst du in der Regel keine klassische Ausbildungsvergütung, sondern Anwärterbezüge. Diese werden nach den geltenden Besoldungsvorschriften gezahlt und unterscheiden sich je nach Bundesland oder Bundespolizei. Informiere dich deshalb vor deiner Bewerbung auf der offiziellen Karriereseite deiner Wunschpolizei über die aktuellen Bezüge und Leistungen.
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